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Honorar Ihrer Rechtsanwältin
in Wien

Sie fragen sich, was meine Arbeit kostet? Transparent, offen und für jeden einsehbar stelle ich Ihnen alle meine Leistungen, die ich in meiner Kanzlei in Wien anbiete, samt Honorar vor.

  • Erstberatung (maximal 60 Minuten) 180 €: Bei der Erstberatung handelt es sich um einen Termin, in dem wir Ihr Anliegen ausführlich besprechen und klären, ob eine Auseinandersetzung erfolgversprechend und durchsetzbar ist. Für eine kurze Rechtsberatung unter 30 Minuten verrechne ich lediglich eine Pauschale von 90 €.
  • Beratungspauschale (maximal 60 Minuten): Ausführlichere Folgeberatung. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, dem Rechtsanwaltstarifgesetz und den autonomen Honorarkriterien der Rechtsanwälte.

Weitere Honorare:

  • Abrechnung nach Stundensatz: Hierbei berechnet sich mein Honorar nach Stunden. All meine Einzelleistungen (Telefonate, Briefe, Schriftsätze, Aktenstudium etc.), die zum Akt erbracht werden, werden nach Stunden abgerechnet. Jede Leistung wird dokumentiert und die Taktung erfolgt alle 10 Minuten.
  • Die Höhe des Stundensatzes hängt davon ab, wie komplex die Angelegenheit ist und liegt zwischen 180 € und 360 €.
  • Kosten im Gerichtsverfahren: Bei einem Gerichtsverfahren werden alle gerichtlichen Leistungen wie Klagen, Schriftsätze, Verhandlungen, Befundaufnahmen sowie der Einheitssatz verrechnet. Hier gilt: je höher der Streitwert, umso höher die Anwalts-, aber auch die Gerichtskosten.
  • Pauschalhonorar: Beim Pauschalhonorar vereinbare ich mit Ihnen vorab einen Pauschalbetrag, der sämtliche erbrachten Leistungen umfasst. Dies ist vor allem bei Vertragserrichtungen und Vertragsüberprüfungen üblich.
  • Rechtsschutzversicherung: Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Ich überprüfe für Sie, ob Ihre Versicherung Ihre Angelegenheit deckt. Hierzu nehme ich Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung auf und bemühe mich, eine Deckungszusage zu erhalten. In diesem Fall übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten wie mein Honorar, Gerichtsgebühren, Sachverständigengebühren, Zeugengebühren, Sachverständigenkosten und andere. Bei den Rechtsschutzversicherungen besteht freie Anwaltswahl.
  • Verfahrenshilfe: Wer über ein geringes Einkommen verfügt, hat die Möglichkeit, für die Gerichtskosten Verfahrenshilfe zu erhalten.
  • Ratenzahlung: In Einzelfällen biete ich Ihnen die Möglichkeit, mein Honorar per Ratenzahlung zu begleichen. Sprechen Sie mich hierzu einfach an.

Ihre Rechtsanwältin für alle Fälle mit fairem Honorar

Sie haben Interesse an meinen Leistungen? Gerne berate ich Sie zu Ihrem Anliegen in einem persönlichen Gespräch in meiner Anwaltskanzlei in Wien.

Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

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